Herzlichen Dank für Ihre Anfrage.
Wir werden diese so schnell wie möglich bearbeiten.
Das Zweifamilienhaus befindet sich in einer ruhig gelegene Sackgasse von Aspisheim. Zwei abgeschlossene Wohneinheiten mit je ca. 93 m² bieten Ihnen viele Möglichkeiten: Eigennutz, Vermietung oder Mehrgenerationenhaus.
Die Wohnungen sind gleich geschnitten und verfügen über jeweils 3 Zimmern, einen geräumigen Flur , Küche , Badezimmer, Gäste- WC und einen Vorratsraum. Die Wohnung im Obergeschoss hat einen Balkon von 10,50 m² und die Wohnung im Erdgeschoss einen kleinen Garten ( 30 m². Die Wohnungen sind getrennt durch einen Hell und Großzügig geschnittenes Treppenhaus mit einer Hochwertige Holztreppe .
Der Keller ist sehr Groß und bietet genug Stauraum für beide Einheiten.
Im Innenhof befinden sich zwei Garagen . Sie haben die Möglichkeit im Innenhof noch 2 Autos abzustellen.
Das Objekt bietet Ihnen viel Platz um Ihre Wünsche und Träume zu verwirklichen .
Aspisheim ist eine Ortsgemeinde im Landkreis Mainz-Bingen in Rheinland-Pfalz und gehört der Verbandsgemeinde Sprendlingen-Gensingen an. Als Weindorf bekannt, ist Aspisheim das höchstgelegene Dorf der ,, Rheinhessichen Toskana" und besticht mit einem wunderschönen Ausblick. Im Ort befinden sich einen Kindergarten, eine Bücherei , ein Restaurant und ein Gutsausschank. Der Ort ist über Stadtbusse mit Bingen verbunden. Die nächsten Bahnhofe sind Binge, Gensingen- Horrweiler , Ockenheim oder Gau - Algesheim.
- Zwei abgeschlossene Wohnungen mit je :
- 3 Zimmern
- Flur
- Küche
- Badezimmer
- Gäste WC
- Balkon ( OG)
- Keiner Garte ( EG)
- Keller
- Hochwertige Holztreppe ( Innen)
- Zwei Garagen
Bei Erstkontakt ist aus datenschutzrechtlichen Gründen keine telefonische Auskunft möglich.
Bitte stellen Sie Ihre Anfrage über das Internet. Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Objektnummer: 1434
Die von uns gemachten Informationen beruhen auf Angaben des Verkäufers bzw. der Verkäuferin. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben kann keine Gewähr bzw. Haftung übernommen werden. Ein Zwischenverkauf und Irrtümer sind vorbehalten. Wir weisen auf unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen hin. Durch weitere Inanspruchnahme unserer Leistungen erklären Sie die Kenntnis und Ihr Einverständnis.
Wohnflächenberechnung nach DIN 277
Die Provision wird fällig nach der Beurkundung beim Notar!
Wir werden diese so schnell wie möglich bearbeiten.